Die Abrechnung erfolgt über § 41, 45, 43b SGBXI.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Hauseigener Fahrdienst mit Rollstuhlbeförderung
- Sicherstellung der Betreuung und Pflege durch qualifizierte Pflegefachkräfte
- Ausgewogene und bedarfsgerechte Verpflegung, täglich frisch zubereitet
- Sinnvoll und lebendig gestaltete Tagesabläufe
- Aktivierende Stärkung des Selbstbewußtseins/Selbstwertgefühls
- Soziale Integration durch gemeinsame Aktivitäten
- Angehörigkeitsberatung (Einzel- und Familienberatung und Hilfe bei Antragsstellungen)
- Entlastung pflegender Angehöriger
Pflegeleistungen:
- Anregung zu Eigenständigkeit im Bereich der Essenzubereitung/-einnahme, ggf. Hilfestellung
- Beobachtung und Pflege des Allgemeinzustandes
- Begleitung und Hilfe bei der Kontinenzpflege
- Durchführung von Behandlungspflege ( Verabreichung von Medikament und Insulin usw.)
- Förderung der Mobilität
- Schmerzmanagement
- Prophylaxen ( Dekubitus, Sturz, Kontaktur)