Die Abrechnung erfolgt über § 41, 45, 43b SGBXI.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Hauseigener Fahrdienst mit Rollstuhlbeförderung
  • Sicherstellung der Betreuung und Pflege durch qualifizierte Pflegefachkräfte
  • Ausgewogene und bedarfsgerechte Verpflegung, täglich frisch zubereitet
  • Sinnvoll und lebendig gestaltete Tagesabläufe
  • Aktivierende Stärkung des Selbstbewußtseins/Selbstwertgefühls
  • Soziale Integration durch gemeinsame Aktivitäten
  • Angehörigkeitsberatung (Einzel- und Familienberatung und Hilfe bei Antragsstellungen)
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Pflegeleistungen:

  • Anregung zu Eigenständigkeit im Bereich der Essenzubereitung/-einnahme, ggf. Hilfestellung
  • Beobachtung und Pflege des Allgemeinzustandes
  • Begleitung und Hilfe bei der Kontinenzpflege
  • Durchführung von Behandlungspflege ( Verabreichung von Medikament und Insulin usw.)
  • Förderung der Mobilität
  • Schmerzmanagement
  • Prophylaxen ( Dekubitus, Sturz, Kontaktur)