Die Abrechnung erfolt über § 37.3 SGB XI.

Unsere Leistungen im Überblick:

Qualitätsberatungseinsätze

Qualifikation des Personals

Die Beratungsperson ist eine examinierte Pflegefachkraft. Diese verfügt über ein spezifisches Wissen zu dem Krankheits- und Behinderungsbild sowie des sich daraus ergebenden Hilfebedarfs des Pflegebedürftigen. 

Durchführung des Beratungseinsatzes

Die Beratungseinsätze müssen Pflegebedürftige oder andere bevollmächtigte Personen 

  • in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährig und
  • in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich

Beim Besuch in der Häuslichkeit der Pflegefachkraft, wird eine Situationsanalyse mit folgendem Inhalt erstellt:

  • Themenschwerpunkte des bzw. der zu Beratenden erfassen
  • Reflektion der Pflegesituation
  • Tagesstruktur
  • Selbstversorgung
  • Wohnumfeld
  • Pflege- und Betreuungssituation und deren Stabilität
  • Situation der Pflegeperson

Nun kann die individuelle Bedarfslage erfasst und mit dem Pflegebedürftigen besprochen werden:

  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  • Abstimmung und Hilfe bei Einleitung der erforderlichen Maßnahmen
  • Überprüfung des Pflegegrades
  • Überprüfung der Pflegehilfsmittel
  • Anregungen zur Verbesserung der Pflegesituation
  • Beratung zur Inanspruchnahme weiterer Leistungen
  • Weitergabe von Informationen und von Hinweisen auf vorhandene Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote

Dokumentation des Beratungseinsatzes/Nachweisformular

Die Beratungsperson dokumentiert auf einem einheitlichen Nachweisformular die gewonnenen Erkenntnisse über die Sicherstellung der Pflege und Betreuung sowie die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation. Dieses Formular wird von beiden Seiten unterschrieben. Die Durchschläge des Nachweises werden dem Pflegebedürftigen ausgehändigt.

Diese Beratung ist für Sie kostenfrei.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin unter der Telefonnummer: 
066 55-91 64 40 oder nehmen Sie Kontakt per Mail: info@casa-serena.de zu uns auf.