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Kriterien zur Aufnahme

Selbst wir müssen uns an gewisse Gesetzliche
Vorschriften halten, daher gelten folgende Auf-
nahmekriterien für das CASA SERENA .

Sollten sie Fragen zu den Kriterien haben, können wir gern ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
 

 

 

  Gesetzliche Vorraussetzungen
   
 
  • Pflege-/ Betreuungsbedürftige im fortgeschrittenen Alter (gerontotypisch),

  • Vorliegen einer medizinisch-therapeutisch nicht beeinflussbaren (auch
    demenziellen) Erkrankung, im Rahmen einer teilsegregativen Betreuung
    (Tagespflege-/ betreuung)

  • Ergebnisse nachstehender gerontopsychiatrischer Assesmentverfahren

  • Zuordnung über externe Gerontopsychiater, Gerontologen, Hausärzte etc.

  • Menschen, bei denen die Mobilität so weit erhalten ist, dass diese an den
    Gruppenaktivitäten und am Gemeinschaftsleben teilnehmen können

  • Es liegt eine Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen nach SGB XI vor

  • Befürwortung/ Zuordnung dieser Tagesbetreuung durch die Ärzte, Pflege-
    kassen und Familienangehörigen

  • Vorliegen einer ärztlichen Stellungnahme bzw. eines Berichtes, in welchem
    das Krankheitsbild, die medikamentöse Verordnung etc. aufgeführt sind
     
     
     
  Interne Vorraussetzungen  
     
 
  • Abschluss eines Pflege-/ Betreuungsvertrages

  • Kostenzusage- bzw. Deckung über die Pflegekassen
    bzw. Privat

  • Erstberatungsgespräch

  • Integrationsfähigkeit in die bestehende Gruppe/ Zuordnung mithilfe des behandelnden Arztes, der Pflegedienstleitung
     
  Grundsätzlich ist es angestrebt, die zu betreuenden
Personen entsprechend Ihren Erkrankungen und Be-
dürfnissen zu platzieren, um somit ein harmonisches
Gruppen bild zu erzeugen
.
     
 

Ausschlusskriterien:

  • Die Integration -u.a.- nach dem Domus-Prinzip erfolgt hier
    nicht; da die durch die Schwere der Krankheit Unterbring-
    ungen erfordert, welche im CASA SERENA nicht realisiert werden kann.

  • Demenzkranke/ Pflege-/ Betreuungsbedürftige mit schweren und stark ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten, bei denen die Mobilität und der Allgemeinzustand so eingeschränkt sind, dass eine Teilnahme an den Gruppenaktivitäten und den hier vorhandenen Betreuungsmaßnahmen/ Aktivitäten nicht gegeben ist.


   
     
 

Menschen mit stark ausgeprägten und lebensbedrohlichen Erkrankungen können
in die Tagesstätte CASA SERENA nicht aufgenommen werden, da eine ärztliche
grundlegende Versorgung nicht gewährleistet ist und auch das Gruppenbild in sich
dahingehend stimmig sein muss, dass die genannten Zielvorstellungen und Aktivitäten
auch realisiert werden können.